Gebührenübersicht

Hier finden Sie die Gebührenordnung unserer Kita.
Sie richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Kitabeitrag

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen können Kostenbeiträge festgesetzt werden. Auf Antrag wird der Kostenbeitrag erlassen oder ein Teilnahmebeitrag vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung Ihnen und dem Kind finanziell nicht zuzumuten ist. Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.

Elif und Emil 1
Britzer Damm

Altersgruppen von
1 bis 6 Jahre
83 monatlich
  • 3 Mahlzeiten
  • Teil- und Ganztagsbetreuung
  • 4 Gruppen
  • Anteilig Bio-Produkte
  • Freifläche mit Wäldchen

Elif und Emil 2
Schierker Straße

Altersgruppen
1 bis 6 Jahre
86 monatlich
  • 3 Mahlzeiten
  • Teil- und Ganztagsbetreuung
  • Bilingualkonzept
  • 2 Gruppen
  • Anteilig Bio-Produkte
Bilingual

Elif und Emil 3
Johannisthaler Chaussee

Altersgruppen von
1 bis 6 Jahre
80 monatlich
  • 3 Mahlzeiten
  • Teil- und Ganztagsbetreuung
  • 7 Gruppen
  • Anteilig Bio-Produkte
  • Freifläche

Erhalten Eltern zum Kindergartenbeitrag einen Zuschuss?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kindergarten-Kosten für euer Familien-Einkommen zu hoch sind, meldet euch beim Jugendamt, das für euren Wohnort zuständig ist. Dort wird dann eure finanzielle Situation geprüft und entschieden, ob Sie eine Ermäßigung erhalten und somit berechtigt sind, den sogenannten Kita-Gutschein zu beantragen. Der Kita-Gutschein-Antrag muss dann in jedem Fall schriftlich eingereicht werden. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Jugendamtes zum Ausfüllen oder Ausdrucken.Außerdem brauchen Sie noch:

 

  • Unterschriebener Antrag für die Kostenübernahme
  • Nachweis über Einkommen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate: Angabe sonstiger Einkünfte (Arbeitslosengeld, Unterhalt, Rente , Wohngeld usw.)
  • Bestätigung und Gebührenbescheid der Kindertageseinrichtung

 

Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.