Rolle des pädagogischen Personals

Mahlzeit ist ein Prozess, der viele Chancen bietet

Gesundheitsförderliche Ernährung soll für Kinder erfahrbar und das gemeinsame Essen zu einem Wohlfühlerlebnis werden. Im Rahmen von Mahlzeiten sollen zudem Sozial- und Alltagskompetenzen entwickelt und Essgewohnheiten gefestigt werden. Das gemeinsame Kita-Essen bietet dementsprechend ein weites Feld, um Kinder beim Erlernen von grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zu unterstützen und den Bildungsauftrag zu erfüllen.

Ernährungsbildung

Über die gemeinsame Mahlzeit hinaus können Pädagogen zudem Projekte zum Thema Ernährung anstoßen, die es den Kindern ermöglichen, sich spielerisch mit Fragen rund ums Essen zu beschäftigen.
  • Möglichkeiten zum Reflektieren und Einüben von Tischsitten und -ritualen schaffen, z.B. durch das gemeinsame Formulieren und bildliche Festhalten von Tischregeln
  • Einführung von Thementagen
  • Motto-Wochen
  • Aktionen und Wettbewerbe
  • Garten in der Kita, z.B. Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern
  • Bauernhof erleben
  • Gemeinsame Koch- und Backaktionen
  • Supermarkt- oder Wochenmarktbesuche
  • Vorlese-, Bastel- und Malaktionen, z.B. Kreativworkshop „Bilder-Speiseplan“

Esskultur und Tischsitten

Aufgabe des pädagogischen Personals ist zudem die Begleitung und Aktivierung vielfältiger Lernprozesse im Hinblick auf die Ess- und Tischkultur sowie die Vermittlung von Werten (Anstands- und Werteregeln). Zu den Tischsitten, Regeln und Ritualen in Deutschland zählen beispielsweise:

  • Das Eindecken, Abräumen und Reinigen des Tisches
  • Das Essen mit Messer, Gabel und Löffel
  • Das Benutzen einer Serviette
  • Das Anwenden von Ritualen z.B. Tischsprüche oder -gebete
  • Das Vermeiden von lauten Essgeräuschen (Schmatzen, Schlürfen, mit vollem Mund sprechen etc.)
  • Das gemeinsame Anfangen und Beenden einer Mahlzeit

Aber: Verschiedene Esskulturen bedingen unterschiedliche Gebräuche, Regeln, Rituale und Tischsitten. Die jeweiligen familiären Essgewohnheiten und kulturellen Hintergründe sollten dementsprechend berücksichtigt werden. Auch die Besonderheiten in der Krippe sollten Beachtung finden. Kinder dürfen hier die Speisen auch mit der Hand essen, da sie in dieser frühen Entwicklungsphase im wahrsten Sinne des Wortes „Be“-Greifen müssen, um begreifen zu können. Zudem ist das kurzfristige Ausspucken und wieder in den Mund nehmen an dieser Stelle erlaubt, denn Kinder müssen sich sinnlich annähern dürfen. Gerade hier ist es wichtig, dass Pädagogen diesen Prozess einfühlsam und ohne Strenge begleiten.

Probieren geht über studieren

Durch Ausprobieren kann man Erfahrungen sammeln, die mehr wert sind als das reine theoretische Wissen. Kinder können durch das Probieren neuer Lebensmittel Geschmackserfahrungen sammeln und lernen, was ihnen schmeckt und was nicht. Aber: Es muss nichts probiert werden! Druckaufbau kann die Bereitschaft, Neues zu probieren enorm einschränken und die sogenannte „Neophobie“ (Angst vor unbekannten Speisen) fördern. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder nicht zum Essen gezwungen werden. Stattdessen kann man dazu auffordern, ein kleines Bisschen zu probieren. Ein „Nein“ ist jedoch ein „Nein“ und sollte respektiert werden. Auch hier spielt der Vorbildcharakter eine große Rolle. Kinder können durch positive Kommentare „Hm, das schmeckt lecker“ dazu motiviert werden, sich an unbekannte Lebensmittel heranzutrauen.

Vorbild, Motivationsgeber und Begleitung

So vielfältig die Lernbereiche, so vielfältig sind auch die Anforderungen an das pädagogische Personal. Neben fachlicher Kompetenz muss dieses zudem die Fähigkeit besitzen, das eigene Handeln zu reflektieren und einen Blick auf die persönliche Essbiographie zu werfen. Im Rahmen der Mittagsmahlzeit sind Pädagogen Vorbild, Motivationsgeber und Begleitung zugleich.

Pädagogischer Happen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die das Mittagessen betreuen, essen gemeinsam mit den Kindern und unterstützen bei Umgangsformen und Tischregeln. Das Mittagessen soll dabei Raum für den Austausch untereinander und die Esskultur bieten. Hierbei ist festzuhalten, dass das eingenommene Essen der Betreuer nur als „pädagogischer Happen“ zu werten ist, der alleine dazu dient die Tischsitten und Umgangsformen beim Essen vorzuleben.
Den pädagogischen Kräften wird für die Erfüllung ihres Erziehungsauftrags ein sogenannter pädagogischer Happen zur Verfügung gestellt. Dieser bezieht sich pro Person auf eine halbe Kinderportion der Mahlzeiten die den Kindern während der Betreuungszeit zur Verfügung stehen. Dies stellt keine Betriebsverpflegung dar, sondern dient der Ausübung der Vorbildfunktion im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. Die Kosten dafür werden von IKV Kita gGmbH getragen.