Der Schutz der Kinder ist uns sehr wichtig

Wir möchten unsere Kleinen mit allen mitteln schützen. Deshalb haben wir ein sehr strenges Kinderschutzkonzept entwickelt.

Unser Kinderschutzkonzept

Der Träger IKV Kita gGmbH (Elif und Emil) folgt einer klaren Wertvorstellung, inwiefern Rechte von Kindern gesichert werden müssen. Kinder sind Träger ihrer eigenen Rechte und sind vor Gewalt jeglicher Form zu schützen. Diesem Verständnis folgen wir, in dem wir die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Gesetzesgrundlagen verdeutlichen und insbesondere diesen Folgen. Sie bieten den besten Schutz für Kinder. Ein respektvoller Umgang in unseren Einrichtungen ist selbstverständlich, um auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können. Genauso essentiell stellt sich der Umgang mit den Eltern dar, die als Kooperationspartner in diesem Thema wichtig sind. Eltern und Kinder müssen bei der Einschätzung eines Gefahrenrisikos miteinbezogen werden. Die Kita und das Zuhause eines Kindes sollen sichere Orte sein.

Persönliche Eignung und Anspruch an Fachkräfte

Die IKV Kita gGmbH stellt bei der Einstellung des Fachpersonals sicher, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.

Zu diesem Zweck lässt sich die gGmbH der Einrichtung vor jeder Einstellung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Für den Einsatz von Honorarkräften und Kurzzeitpraktikanten wird je nach Einsatz über ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis entschieden.

Unsere Erzieherinnen sind nicht nur während der Ausbildung im Umgang mit Kindern geschult worden, sondern werden bei uns auch durch Fortbildungen und in Teamgesprächen weiter vorbereitet. Unter anderem legen wir dabei Wert auf eine kindgerechte Kommunikation und das Anwenden von Fragetechniken, zum Beispiel sog. offenen Fragen.

Unsere pädagogischen Mitarbeiter kennen die altersentsprechenden Entwicklungsschritte der Kinder. Dazu zählt auch ein bewusster und transparenter Umgang mit kindlicher Sexualität. Daher wird die Intimsphäre der Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen gesichert und sie werden vor sexuellen Grenzverletzungen geschützt.

Grenzverletzungen/ Grenzüberschreitungen

Wo es Grenzen gibt, gibt es auch Überschreitungen. Grenzverletzungen treten hin und wieder im pädagogischen Alltag auf und werden als fachliche und oder persönliche Verfehlungen der Mitarbeitenden charakterisiert.

Da der Maßstab für eine solche Verletzung auch immer mit dem Empfinden eines jeden Kindes zu tun hat, müssen Fachkräfte sensibel im Umgang mit Kindern sein, ihnen wertschätzend begegnen und dürfen Sie zu keinem Zeitpunkt beschämen. Auch Kinder begehen unabsichtlich Grenzverletzungen. Eine Grenzverletzung kann durch Mangel an eindeutigen Normen und Regeln in der Kindertagesstätte hervorgerufen werden.

Damit es in unserer Kita möglichst zu keinen Grenzverletzungen kommt haben wir für alle gleichermaßen geltende Regeln zur Orientierung festgelegt. Diese Regeln und Wertevorstellungen werden immer wieder mit den Kindern besprochen.

Umgang mit Verdachtsfällen

Im Umgang mit Verdachtsfällen sind unsere Mitarbeiter geschult und wissen um die Sensibilität bei notwendigen Gesprächen mit den Eltern. Sie fungieren als Vertrauenspersonen und halten sich an klare Handlungsabläufe in Verdachtsfällen. Zunächst einmal orientieren wir uns an Gesetzen und Fachliteratur. Da jedoch jeder Fall individuell betrachtet und behandelt werden muss, stufen unsere Erzieher/innen als erste die Situation ein, welche Schritte zum Schutz des Kindes geeignet, verhältnismäßig und notwendig sind. Gleichzeitig unterstützen sie die Eltern bei der Findung von Lösungsansätzen, beispielsweise durch Inanspruchnahme von Beratungen (Jugendamt). Kommen die Fachkräfte im Rahmen ihrer Einschätzung zu dem Schluss, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, so sind sie gemäß §8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet, zunächst im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, bevor sie das Jugendamt informieren. Hinter dieser im Sinne des Kinderschutzes sinnvollen Regelung steht die Erwartung, dass die Fachkräfte, die im Rahmen ihres bisherigen Kontaktes eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern aufbauen konnten, dies nun nutzen, um die Eltern zur (freiwilligen) Inanspruchnahme von Hilfe zu motivieren. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass unsere Mitarbeiter kompetent ausgebildet sind. Sollte es zu einem Verdacht eines Übergriffes kommen, tritt sofort der Ablaufplan des Handlungskonzeptes zum Schutz für Kinder in Kraft.

Prävention

Wichtig ist es für unser Kinderschutzkonzept nicht nur, dass unsere Erzieher/innen proaktiv tätig werden und ihre Möglichkeiten im Falle eines Kindesmissbrauchs oder einer Kindeswohlgefährdung kennen, sondern dass wir als Kindertageseinrichtung zusammen mit unseren Erzieherinnen auch präventiv tätig werden. Dazu gehört ein 5 Punkte Plan:

01 Partizipation

Unsere Kinder sollen ihren Kitaalltag selbst gestalten können. Dadurch bekommen die Kinder eigene Rechte und nehmen sich selbst als Träger von Rechten wahr. Unsere Partizipationsstrukturen werden gemeinsam entwickelt und umgesetzt. Themen können Raumgestaltung, Alltagsablauf, Versorgung und Pflege, Evaluation der Fachkräfte sein.

02 Schaffung eines Verhaltenscodes unter Einbeziehung der UN- Kinderrechtskonventionen

Unsere gemeinsame Wertebasis wollen wir durch die Schaffung eines Verhaltenscodes unter ausdrücklicher Einbeziehung der UN Kinderrechtskonventionen verdeutlichen. Damit stellen wir uns offensichtlich und aktiv auf die Seite einer universellen rechtlichen Basis.

03 Beschwerdemöglichkeiten für Kinder

Gem. § 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII muss Kindern die Möglichkeit einer Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten gegeben werden. Siehe hierzu im Beschwerdemanagement.

04 Supervision und Fortbildung von Erzieher/innen

Supervision und Fortbildungen dienen nicht nur der Ausbildung der Erzieherinnen für einen konkreten Fall, sondern dienen auch vorbeugend einer Prävention. Ausgebildete Erzieherinnen sind besser vernetzt mit Einrichtungen vor Ort und pflegen besseren Kontakt zu den Eltern.

05 Evaluation

Es finden in immer wiederkehrenden Zeitabständen Evaluationen der zuvor genannten Punkte statt, um eine Optimierung und Verbesserung voranzutreiben.